Gefahrgut
Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt grenzübergreifenden Regelungen.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) beschreibt die Voraussetzungen für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten durch den Unternehmer.
Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers im Wesentlichen die Aufgabe, Maßnahmen zu veranlassen, die der Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut auf dem jeweiligen Verkehrsträger dienen.
Wir unterstützen Sie durch externe Gefahrgutbeauftragte für folgende Verkehrsträger
Straße – cras volutpat odio ac sapien faucibus auctor
Eisenbahn – Sed consequat odio quis dictum
Luft – Nam ac pharetra nibh. Nullam eu magna sit
Seeschiff – Nam ac pharetra nibh. Nullam eu magna sit
Binnenschiff – Nam ac pharetra nibh. Nullam eu magna sit
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Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut sind eindeutig: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften! Das Gefahrgutrecht nennt diese Personen die „beauftragte[n] Personen oder sonstige[n] verantwortliche Personen“ (§ 6 GbV).
Schulungen nach Gefahrgutrecht können durch unsere Gefahrgutbeauftragten durch Inhouse-Schulungen durchgeführt werden.