Gefahrgut

Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt grenzübergreifenden Regelungen.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) beschreibt die Voraussetzungen für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten durch den Unternehmer.

Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers im Wesentlichen die Aufgabe, Maßnahmen zu veranlassen, die der Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut auf dem jeweiligen Verkehrsträger dienen.

Wir unterstützen Sie durch externe Gefahrgutbeauftragte für folgende Verkehrsträger:

  • Straße
  • Eisenbahn
  • Luft
  • Seeschiff
  • Binnenschiff

Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut sind eindeutig: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften! Das Gefahrgutrecht nennt diese Personen die „beauftragte[n] Personen oder sonstige[n] verantwortliche Personen“ (§ 6 GbV).

Schulungen nach Gefahrgutrecht können durch unsere Gefahrgutbeauftragten durch Inhouse-Schulungen durchgeführt werden.