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Verbandskästen

– Die Sicherheit am Arbeitsplatz und im Fahrzeug. Ist Ihr Verbandskasten noch aktuell? Jeder Pkw-Fahrer in Deutschland ist laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung Paragraf 35h dazu verpflichtet, einen Verbandskasten im Fahrzeug mitzuführen. Auch am Arbeitsplatz sind Verbandskästen unerlässlich und müssen nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes bestückt und regelmäßig gewartet werden. In diesem Beitrag beleuchten wir, was in einen gut ausgestatteten KFZ-Verbandskasten gehört und wie diese Artikel im Notfall effektiv genutzt werden können.

Pflichtinhalte des KFZ-Verbandskastens

Ein KFZ-Verbandskasten sollte immer nach der DIN 13164 Norm bestückt sein. Seit 2022 gibt es einige Änderungen in dieser Norm. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung von zwei medizinischen Gesichtsmasken, die zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Corona dienen. Ob es sich dabei um OP-Masken oder FFP2-Masken handelt, bleibt dem Einzelnen überlassen, solange sie mindestens dem Typ 1 (DIN EN 14683) entsprechen.

Weiterhin sollten folgende Artikel im Verbandskasten vorhanden sein:

  • Für die Versorgung kleinerer Verletzungen: Ein vierzehnteiliges Fertigpflasterset, einschließlich Pflasterstrips und Fingerkuppenpflaster und vier Wundschnellverbände (Wundpflaster).
  • Für die Erstversorgung kleiner bis mittelgroßer, blutender Wunden: drei steril verpackte Verbandspäckchen, bestehend aus einer Wundauflage mit Mullbinde, in verschiedenen Größen.
  • Zum Stillen von Blutungen: sechs steril verpackte Kompressen, zur Auflage auf der Wundfläche, Fixierung mit Heftpflastern oder Fixierbinden.
  • Zum Abdecken offener Brüche, großen Brandwunden oder Schürfwunden: ein Verbandstuch zur keimarmen Abdeckung.
  • Zum Ruhigstellen von Frakturen an Arm, Knie oder Schulter: ein Dreiecktuch, kann zum Fixieren, als Polsterung oder Tragehilfe verwendet werden, ist jedoch nicht steril verpackt, deshalb nicht zur direkten Wundabdeckung geeignet.
  • Zum Fixieren von Wundkompressen und Verbänden: fünf Fixierbinden und eine Rolle Heftpflaster sowie eine Erste-Hilfe-Schere zum Zuschneiden.
  • Außerdem: 1 Rettungsdecke, 4 Einmalhandschuhe, 2 Feuchttücher zur Hautreinigung, 1 Erste-Hilfe-Broschüre

Ein besonderes Augenmerk sollte auf das Mindesthaltbarkeitsdatum der einzelnen Artikel gelegt werden. Ist das überschritten, müssen die abgelaufenen Artikel getauscht werden. Obwohl alte Verbandskästen, die den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 entsprechen, weiterverwendet werden dürfen, ist es dennoch ratsam, die Neuerungen zu beachten.

Verbandskasten im Notfall effektiv nutzen

Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, schnell und effektiv Erste Hilfe leisten zu können. Hier sind einige allgemeine Richtlinien zur Nutzung der Inhalte des Verbandskastens:

  • Pflaster und Wundauflagen: Bei kleinen, oberflächlichen Verletzungen reicht oft ein Pflaster aus. Wundschnellverbände oder Wundauflagen mit Mullbinde eignen sich gut für die Erstversorgung kleiner bis mittelgroßer, blutender Wunden.
  • Kompressen: Bei stärkeren Blutungen können steril verpackte Kompressen auf der Wunde platziert und mit Heftpflastern oder Fixierbinden fixiert werden.
  • Verbandstuch: Bei offenen Brüchen, großen Brandwunden oder Schürfwunden kann ein Verbandstuch zur keimarmen Abdeckung genutzt werden.
  • Dreiecktuch: Zur Ruhigstellung von Frakturen an Arm, Knie oder Schulter kann das Dreiecktuch genutzt werden. Es ist jedoch nicht steril verpackt und daher nicht zur direkten Wundabdeckung geeignet.
  • Fixierbinden und Heftpflaster: Diese sind unerlässlich zur Fixierung von Kompressen und Verbänden.
  • Erste-Hilfe-Schere: Sie wird zum Zuschneiden von Verbandsmaterialien verwendet.
LärmschutzLärmschutz
Der holländische GriffDer holländische Griff