Unfälle im Homeoffice

Endlich Rechtssicherheit bei Wegeunfällen im Homeoffice.

Auch nach der Pandemie wird das Arbeiten im Homeoffice weiter an Bedeutung zunehmen. Das wirft für Arbeitgebende und Arbeiternehmende aber auch viele Fragen auf, z. B. wie eine Absicherung bei Arbeitsunfällen geregelt ist. Unfälle im Homeoffice, z. B. das Stolpern über ein Kabel oder das Ausrutschen auf dem Weg zum Drucker, werden nunmehr als Arbeitsunfälle anerkannt. Das bedeutet, wird die Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. In der Rechtssprechung heißt es dazu konkret: „Ob ein Weg als Betriebsweg im unmittelbaren Unternehmensinteresse zurückgelegt wird … bestimmt sich auch im Homeoffice nach der objektivierten Handlungstendenz des Versicherten, also danach, ob dieser bei der zum Unfallereignis führenden Verrichtung eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.“

Für die Arbeitgeberseite bedeutet das zukünftig mit Sicherheit auch, dass Versicherungen darauf bestehen werden, dass Arbeitsschutz- und Präventionsmaßnahmen wie im Unternehmen auch im heimischen Haushalt umgesetzt werden, damit ein voller Versicherungsschutz besteht. Wie und mit welchen Maßnahmen das dann in der Praxis umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten, da es auch einen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet. Fakt ist aber, dass alle Unternehmen mit Homeoffice-Angeboten sich jetzt schon darauf einstellen sollten.

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