Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb ist keine Nebensache, sondern eine verbindliche Organisationspflicht des Arbeitgebers. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich vor allem aus der DGUV Vorschrift 1.

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Personal, Sachmittel, Meldewege und organisatorische Abläufe so eingerichtet sind, dass im Notfall unverzüglich geholfen werden kann.

Was der Arbeitgeber konkret organisieren muss

Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und das notwendige Personal für Erste Hilfe und Rettung aus Gefahr bereitzustellen. Außerdem muss nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderlichenfalls eine ärztliche Versorgung veranlasst werden. Verletzte sind sachkundig zu transportieren, und der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirken, dass je nach Fall Durchgangsarzt, geeignetes Krankenhaus oder bei Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen die passende Facharztversorgung erreicht wird.

Ebenso wichtig sind die sichtbaren und aktuellen Hinweise im Betrieb. Beschäftigte müssen über Aushänge oder eine andere geeignete schriftliche Form Informationen zur Ersten Hilfe erhalten, einschließlich Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie herbeizuziehender Ärzte und Krankenhäuser. Diese Angaben müssen aktuell gehalten werden, etwa bei personellen Wechseln, Umzügen oder wechselnden Baustellen.

FAQ: Erste Hilfe im Betrieb

Wie viele Ersthelfer braucht ein kleiner Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Personen, nicht nur die Gesamtzahl der Beschäftigten im Arbeitsvertrag.

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
Spätestens alle zwei Jahre ist ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten erforderlich. Ohne fristgerechte Fortbildung sollte die Person nicht weiter als betrieblicher Ersthelfer eingeplant werden.

Reicht ein Verbandkasten pro Betrieb?
Nicht automatisch. Die Mindestzahl richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl, zusätzlich müssen Verbandkästen so verteilt sein, dass sie höchstens 100 Meter Wegstrecke oder eine Geschosshöhe entfernt sind.

Muss jede kleine Verletzung dokumentiert werden?
Ja, jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen fünf Jahre aufbewahrt beziehungsweise verfügbar gehalten und vertraulich behandelt werden.

Wann braucht ein Betrieb einen Erste-Hilfe-Raum?
Bei mehr als 1.000 Beschäftigten immer, bei mehr als 100 Beschäftigten unter bestimmten Gefährdungslagen und auf Baustellen mit mehr als 50 Versicherten.

 

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