UV-Schutz ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes

Überarbeitete Definition von Feuchtarbeit.

Die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 401, bringt neue Empfehlungen für den Hautschutz der Beschäftigten, insbesondere bei Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Gefahrstoffen wie Reinigungsmitteln​​. Nun zählen nicht nur das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, sondern auch wie oft die Hände nass werden, wie beim Händewaschen, zur Feuchtarbeit​.

Die Regelungen schlagen eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen vor, um Hauterkrankungen vorzubeugen. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, die auf die Gefahrstoffe, ihr Gefährdungspotenzial und die Dauer der Tätigkeit abgestimmt sein müssen​.

Implementierung der Schutzstrategien

Die etablierten Schutzmaßnahmen werden in die Betriebsanweisung integriert und bei Bedarf in einem Hautschutzplan detailliert. Anhand dieser Unterlagen sollten die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt und danach zumindest jährlich, bezogen auf ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeit geschult werden. Des Weiteren ist es wichtig, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig zu bewerten. Falls sie nicht ausreichend sind, muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt und die Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst werden. Kontaktieren Sie uns einfach.

Wann liegt Feuchtarbeit vor?

  • Bei tätigkeitsbedingten Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten
  • regelmäßig nach mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag
  • im häufigen Wechsel mit Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe (mehr als 10 Mal pro Tag)

Bei tätigkeitsbedingten Händewaschen

  • mindestens 15 Mal pro Arbeitstag
  • mehr als 5 Mal pro Tag im häufigen Wechsel mit Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe

Weitere Informationen bei der BG BAU: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32023/thema/branchenuebergreifend/hautschutz-bei-feuchtarbeit

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Sicherheits- und Gesundheitsschutz¬koordinator (SiGeKo)SiGeKo