UV-Schutz
ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes, insbesondere für Arbeiten, die regelmäßig im Freien ausgeübt werden, wie z.B. in der Bauwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau. UV-Strahlen können die Haut schädigen und das Risiko von Hautkrankheiten, einschließlich Hautkrebs, erhöhen. Daher ist es unerlässlich, geeignete Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen:
Diese umfassen Schutzmaßnahmen wie den Einsatz von Schatten spendenden Aufbauten (z.B. Sonnenschirm), die Umstrukturierung von Arbeitszeiten, um die Mittagssonne zu vermeiden, und die Bereitstellung von UV-Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber
Schutzkleidung:
Bekleidung stellt die wichtigste persönliche Schutzmaßnahme dar. Sie sollte geeignet sein, die Haut so weit wie möglich vor UV-Strahlung zu schützen. Dies umfasst lange Ärmel, lange Hosen, breitkrempige Hüte und UV-blockierende Sonnenbrillen. Unternehmen bieten Arbeitskleidung an, die gemäß EN 13758-2 zertifiziert ist. Diese Norm beschreibt die Schutzeigenschaften gegen UV-Sonnenlicht und bestätigt damit den dokumentierten Schutz vor Sonnenstrahlen.
UV-Schutzmittel (Sonnenschutzmittel):
UV-Schutzmittel sind eine ergänzende Maßnahme zur Minimierung der Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Sie sind von den Arbeitgeberinnen oder den Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Schulungen und Informationen:
Die Mitarbeitenden sollten regelmäßig über die Risiken der UV-Strahlung und die geeigneten Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden. Das kann durch Informationsmaterial, Schulungen und regelmäßige Erinnerungen geschehen. Diese Maßnahmen können einzeln oder in Kombination angewendet werden, je nach Art der Arbeit, den spezifischen Arbeitsbedingungen und der individuellen Empfindlichkeit des Arbeitnehmers. Die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sollte durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung geleitet werden. Dort wird auch beurteilt, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge seitens des Arbeitgebenden angeboten werden muss.