Versicherungsschutz auf Dienstreisen Ein wichtiger Aspekt für Arbeitssicherheit

Ein wichtiger Aspekt für Arbeitssicherheit

Dienstreisen sind für viele Arbeitnehmer in Deutschland ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Ob zu Kundenterminen, Messen oder zu Schulungen – die Abwesenheit vom Arbeitsplatz kann zu Unsicherheiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes führen.

Grundsätzlicher Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dienstreisen sowohl im Inland als auch im Ausland durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieser Schutz gilt für den gesamten Zeitraum der Dienstreise, also auch für die An- und Abreise, die Übernachtung und die Zeit, in der die dienstlichen Aufgaben erledigt werden.

Ausnahmen vom Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich die Beschäftigten während der Dienstreise rein persönlichen, von ihren betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie

  • sich in der Freizeit betrunken oder unter Drogeneinfluss befinden,
  • sich in der Freizeit an illegalen Aktivitäten beteiligen,
  • sich in der Freizeit einer gefährlichen Sportart widmen,
  • sich in der Freizeit in einem privaten Streit befinden,
  • sich in der Freizeit auf einem Privatgrundstück befinden, das nicht im Zusammenhang mit der Dienstreise steht.

Beispiele für den Versicherungsschutz

  • Der Versicherungsschutz gilt beispielsweise für Unfälle, die sich während
  • der Fahrt mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug zur Dienstreise ereignen,
  • der Ankunft am Zielort ereignen,
  • der Erledigung der dienstlichen Aufgaben ereignen,
  • der Rückkehr von der Dienstreise ereignen,
  • der Übernachtung ereignen.

Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf den Versicherungsschutz während der Dienstreise hinzuweisen. Er muss zudem sicherstellen, dass die Beschäftigten die für die Dienstreise erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen kennen und beachten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz¬koordinator (SiGeKo)SiGeKo
Arbeitsschutz Software iManSys